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   BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81   

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https://dejure.org/1981,2107
BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81 (https://dejure.org/1981,2107)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1981 - 4 StR 225/81 (https://dejure.org/1981,2107)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1981 - 4 StR 225/81 (https://dejure.org/1981,2107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur vorherigen Aufklärung des Patienten durch den Arzt bei nicht notwendigem Eingriff - Tragen der Verantwortung und des Risikos einer irrtumsfreien Einwilligung - Verstoß gegen ärztliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten - Einwilligung des Patienten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81
    Die rechtswirksame Einwilligung, die nach § 226 a StGB die Rechtswidrigkeit eines ärztlichen Eingriffs ausschließt, setzt, jedenfalls wenn dieser Eingriff, wie hier, nicht notwendig ist, eine Aufklärung voraus, die den Patienten Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestaltung in den Grundzügen erkennen lassen und ihn in die Lage versetzen, das Für und Wider des Eingriffs abschätzen zu können (vgl. BGHSt 12, 379, 383; Hirsch LK 10. Aufl., § 226 a StGB Rdn. 20).
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60

    Schutzbereich und Folgeschäden

    Auszug aus BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81
    Diese Aufklärung obliegt grundsätzlich dem Arzt, der den Eingriff vornimmt; für ihn entfällt diese Pflicht ausnahmsweise nur dann, wenn er davon überzeugt sein darf, daß die Aufklärung bereits durch einen anderen Arzt in dem beschriebenen Sinne hinreichend erfolgt ist (vgl. auch BGH NJW 1961, 2203).
  • BayObLG, 29.06.2021 - 205 StRR 141/21

    Augenarzt operiert nach Schlaganfall - Strafverfahren

    Eine rechtswirksame Einwilligung setzt eine Aufklärung voraus, die dem Patienten Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestaltung in den Grundzügen erkennen lassen und ihn in die Lage versetzen, das Für und Wider des Eingriffs abschätzen zu können (BGH, Beschluss vom 22. Mai 1981 - 4 StR 225/81, NStZ 1981, 351).
  • OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92

    Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn er von einer anderweitig ordnungsgemäß stattgehabten Aufklärung des Patienten überzeugt sein darf (vgl. BGH vom 22.05.1981 - 4 StR 225/81 = MedR 1983, 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1961, 2203), was jedoch hier schon mit Rücksicht auf das völlig unausgefüllte und von der Klägerin nicht unterzeichnete Einwilligungsformular auf der Rückseite des Operationsberichts nicht angenommen werden kann.
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